Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Second-Sphere-Solutions GmbH

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Second-Sphere-Solutions GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und deren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).
 (2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Galvanik-Dienstleistungen, insbesondere Vergoldungen sowie andere galvanische Beschichtungen, an den vom Auftraggeber eingesandten Gegenständen.
 (2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

3. Versand, Gefahrtragung und Kosten

(1) Der Versand der Gegenstände zum Auftragnehmer sowie der Rückversand an den Auftraggeber erfolgen auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.
 (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gegenstände sachgerecht zu verpacken und für ausreichenden Versicherungsschutz beim Versand zu sorgen. Bei höherwertigen Gegenständen hat der Auftraggeber den Versand mindestens in Höhe des tatsächlichen Wertes zu versichern.
 (3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Verluste während des Transports.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die jeweils vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
 (2) Der Rückversand der bearbeiteten Gegenstände erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang beim Auftragnehmer.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer vollständige und zutreffende Angaben zu den eingesandten Gegenständen zu machen (insbesondere zu Materialzusammensetzung, Legierungen, Beschichtungen, vorhandenen Schäden etc.).
 (2) Für Schäden, die durch unzutreffende, unvollständige oder irreführende Angaben entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Insbesondere wird keine Garantie für eine erfolgreiche Beschichtung übernommen, wenn aufgrund falscher Materialangaben eine Beschichtung technisch nicht möglich oder fehlerhaft ist.

6. Gewährleistung und Haftung

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik. Eine Garantie für bestimmte Ergebnisse wird nicht übernommen, insbesondere nicht für die Haltbarkeit oder Abriebfestigkeit von Beschichtungen.
 (2) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers vorliegt.
 (3) Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die bearbeiteten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Ein Zurückbehaltungsrecht wird vorbehalten.

8. Social-Media und Demonstrationsvideos

(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, die im Rahmen der Leistungserbringung bearbeiteten Gegenstände (z. B. galvanisch veredelte oder beschichtete Produkte) zu fotografieren oder zu filmen und diese Aufnahmen – ohne Nennung von Namen, personenbezogenen Daten oder Kontaktdaten des Auftraggebers – zu Demonstrations- und Werbezwecken auf den eigenen Social-Media-Kanälen, der Unternehmenswebsite oder in sonstigen Marketingmaterialien zu veröffentlichen.
 (2) Mit Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit der Anfertigung und Verwendung solcher Aufnahmen einverstanden.
 (3) Der Auftraggeber hat das Recht, der Nutzung seiner Gegenstände zu diesen Zwecken zu widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich (z. B. per Brief oder E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Im Falle eines wirksamen Widerspruchs wird der Auftragnehmer die betreffenden Gegenstände nicht für Aufnahmen und Veröffentlichungen verwenden.

9. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
 (2) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
 (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.